Hinweis auf "steuerfreie innergemeinschaftliche …
Deutsche Unternehmen, die innergemeinschaftlich steuerfreie Lieferungen im Binnenmarkt tätigen, müssen nach den geltenden Rechnungsvorschriften auf ihre Rechnungen einen Hinweis auf die Steuerfreiheit und deren Grund setzen; vergleiche § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Verbindung mit Abschnitt 14.5 Abs. 20 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE).